Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21. Juni 1979, Bundesgesetzblatt Teil I S. 676 -gültig bis 08.November 2006-
Ergänzende Bedingungen der Oberhessische Gasversorgung GmbH -gültig bis 08. November 2006-
Inkrafttreten der Grundversorgungsverordnung für Erdgas zum 08.11.2006
Anpassung der Ergänzenden Bedingungen
Mit Wirkung zum 08.11.2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in Kraft getreten. Mit gleichem Datum sind die bisher gültigen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) außer Kraft getreten.
Die neue Verordnung ist Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Oberhessen-Gas und Haushaltskunden, d. h. Letztverbrauchern, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen. Darüber hinaus haben sie Geltung für Kunden, die im Rahmen der so genannten Ersatzversorgung beliefert werden. Bisherige Tarifkundenverträge, die vor dem 12.07.2005 begründet wurden, passt Oberhessen-Gas an die Vorschriften der neuen Verordnung und des Energiewirtschaftsgesetztes an. Für Nicht-Haushaltskunden gilt die neue Verordnung als Allgemeine Bedingung, soweit einzelvertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind.
Mit Wirkung zum 01.01.2007 werden darüber hinaus die Ergänzenden Bedingungen zu der Grundversorgungsverordnung Gas (bisher: Ergänzende Bedingungen AVBGasV) an die neue Regelung der GasGVV, und die dort enthaltenen Bruttopreise für umsatzsteuerpflichtige Zusatzdienstleistungen auf den erhöhten Mehrwertsteuersatz von 19 % angepasst.
Friedberg/H. im November 2006
VerVV
Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) gültig ab 08.11.2006
Ergänzende Bedingungen der Oberhessische Gasversorgung GmbH gültig ab 01. April 2007