Eine News der Oberhessen Gas aus Friedberg
1. Was ändert sich mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?
Die strengen Vorgaben zur Nutzung für Anlagen, die seit dem 01.01.2024 eingebaut wurden, von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien beim Heizen, entfallen, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Die Bürger haben die Entscheidungsfreiheit, die für sie richtige Heizungsart zu wählen, da es viele verschiedene Gebäudetypen und -anforderungen gibt. Hierzu werden maßgeschneiderte Lösungen ermöglicht. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen, beispielsweise Gas heizen möchte, muss allerdings nach und nach den Anteil an „grünem“ Gas (Biogas/Biomethan) erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen.
2. Was bedeutet das neue GMG für mich, wenn ich eine neue Heizung in einem bestehenden Haus einbauen möchte?
Eigentümer, die ihre Heizung austauschen müssen oder wollen, können selbst entscheiden, welche Heizung es werden soll. Sie können aus einem Katalog von Optionen wählen. Möglich sind:
- Gas- oder Ölheizung.
- Wärmepumpen,
- Hybride Anlagen, beispielsweise aus einer Gasheizung und einer Wärmepumpe oder einer Gasheizung und einem Klima-Split-Gerät,
- Biomasse, zum Beispiel Pellets,
Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss beachten, dass er nach und nach den Anteil an grünem Gas (Biogas) oder grünem Öl erhöhen muss. Im Gesetz ist von der sogenannten „Biotreppe“ die Rede: Der Anteil an klimafreundlichem Gas oder Öl wird stufenweise erhöht. Ab 2029 wird mit einem Anteil von 10 Prozent begonnen. Den weiteren Anstieg bis 2040 legt das Gesetz in drei Schritten fest.
3. Wie erfolgt die Kontrolle in der Praxis?
Die Überprüfung kann im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung durch den Schornsteinfeger erfolgen. So bleibt die Kontrolle effektiv, ohne die Bürger zu belasten. Teaser und FAQ, OHG-Website, Eckpunkten des neuen GMG; Stand: 26.02.2026
4. Gilt die Anforderung der neuen Biogastreppe auch für diejenigen Heizungen, die seit dem 01.01.2024 eingebaut wurde und aktuell noch dem geltenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) unterliegen?
Ja, die Anforderungen werden jedoch an die neue Regelung angeglichen.
5. Was bedeutet das neue GMG für mich, wenn ich ein neues Haus baue?
In neuen Gebäuden ist die Wärmepumpe oder Fernwärme bereits die Heizungsform der Wahl. Die im Jahr 2025 genehmigten Wohnungsneubauten werden bereits zu 96 Prozent als Nullemissionsgebäude gebaut. Die Regelungen des GMG sollen diesen Trend weiter fortsetzen. Im EU-Recht ist zudem vorgesehen, dass ab 2028 (öffentliche Nichtwohngebäude) und 2030 (alle Neubauten) Gebäude strengere klimafreundlichere Vorgaben gelten. Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse/Biogas haben. Bis dahin gelten für die Wärmeerzeugung die gesetzlichen Regelungen des GMG für den Gebäudestand.
6. Wie hängen das GMG und das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung künftig zusammen und welche Auswirkungen hat dies?
Die kommunale Wärmeplanung bleibt ein zentrales strategisches Instrument, das Kommunen, Bürgern und Unternehmen sowie Betreibern von Energieinfrastruktur wichtige Orientierung über die künftige Wärmeversorgung gibt. Die bisherige Wärmeplanung war allerdings besonders für kleinere Kommunen sehr aufwendig und mit viel Bürokratie verbunden. Für kleine Kommunen bis 15.000 Einwohner (wie die meisten in der Wetterau, dem Landkreis Gießen und dem Vogelsbergkreis) soll die Wärmeplanung deshalb vom Heizungsgesetz entkoppelt werden, um den Aufwand um bis zu 80 Prozent zu reduzieren. So können Kommunen praktikable und realistische Lösungen vor Ort umsetzen, ohne unter Druck zu geraten.
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