Um genügend Gas für den Winter vorrätig zu haben, werden aktuell die deutschen Erdgasspeicher mit Hochdruck gefüllt. Die Kosten für die Befüllung der Speicher werden im Rahmen der sogenannten Gasspeicherumlage auf alle Gaskund*Innen umgelegt. Die Höhe dieser Gasspeicherumlage für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2022 wird mit 0,059 ct/kWh festgelegt.

Hintergrund: Das seit 01.05.22 in Kraft getretene Gesetz zur Befüllung der Gasspeicher über Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen sieht vor, dass gemäß §35e EnWG eine Umlage durch den Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE) gegenüber den BIlanzkreisverantwortlichen für die Maßnahmen zur Erfüllung der Füllstandsvorgaben abgerechnet wird. Diese Gasspeicherumlage wird erstmalig zum 01.10.2022 erhoben. Diese soll dann - abweichend von der vorherig vorgesehenen dreimonatigen Periode - grundsätzlich alle sechs Monate neu kalkuliert werden. Ausnahme ist die dreimonatige Rumpfperiode mit Beginn am 01.10.2022 sowie eine ebenfalls dreimonatige Periode vor Auslaufen der gesetzlichen Regelung beginnend am 01.01.2025.

Des Weiteren wird eine Bilanzierungsumlage in Höhe von 0,570 ct/kWh (netto) zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie erhoben. 

Um die Bürger*Innen von den hohen Mehrbelastungen zur entlasten, hat die Bundesregierung am 18.08.2022 verkündet, dass sie den Mehrwertsteuersatz auf Erdgas von 19 auf 7% senken will. Dieser reduzierte Satz soll für einen befristeten Zeitraum - vom 01.10.2022 bis voraussichtlich 31.03.2024 - gelten. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung Gaskund*Innen insgesamt deutlich stärker entlasten, als sie durch die staatlichen Gasumlagen belastet würden.

Selbstverständlich wird Oberhessen-Gas den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% nach Beschlussfassung an Ihre Kund*Innen weitergeben.

Sie haben Fragen zu den Umlagen? Sie erreichen uns telefonisch unter 06031 7277-35 oder per Mail.

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